Frage:
Wann, wie und an wem muss Zakāt al-Fitr entrichtet werden?
Antwort:
Gepriesen sei Allah.
Es ist über den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – authentisch überliefert worden, dass er den Muslimen den Zakāt al-Fitr mit einem Scheffel (Şā’) Dattel, oder einem Scheffel Gerste bemessen hat. Er hat damit befohlen, dass es entrichtet werden muss, bevor die Menschen zum ’Id-Gebet aufbrechen.
Es ist in beiden Şaĥīĥ-Büchern der Ĥadīth von Abu Şa’īd al-Chudrī – Allahs Wohlgefallen auf ihm – überliefert worden, der gesagt hat: „Wir gaben zu Lebzeiten des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – ein Şā’ Nahrungsmittel oder ein Şā’ Gerste, ein Şā’ Datteln oder ein Şā’ Rosinen als Zakāt al-Fitr.“
Einige Gelehrten haben das Wort „Nahrungsmittel“ (Ta’ām) in diesem Ĥadīth als Bezugnahme auf Weizen ausgelegt, andere wiederum als Synonym für das Grundnahrungsmittel eines Landes, egal um was es sich dabei handelt, ob um Weizen, Mais, Hirse, Rosinen oder ähnliches.
Dies ist auch die richtige Auffassung, denn die Zakah ist eine Hilfe der Reichen an die Armen. Und ein Muslim muss nicht mit etwas anderem helfen als mit dem Grundnahrungsmittel seines Landes. Zweifellos ist Reis das Grundnahrungsmittel im Land der beiden Heiligtümer (Saudi-Arabien) und gehört zu den guten und wertvollen Lebensmitteln. Und Reis ist besser als Gerste, die hier im Text erwähnt wurde. Daher ist es nicht falsch, wenn Reis als Zakāt al-Fitr ausgegeben wird.
Das, worauf in jedem Fall geachtet werden muss ist, dass jegliche Art an Grundnahrungsmitteln in der Menge von einem Şā’ ausgegeben werden muss, so wie es auch der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – getan hat. Und ein Şā’ entspricht einer Menge vier mit beiden Händen geschöpften Menge an Nahrungsmittel, so wie es in al-Qāmūş (arabisches Lexikon) definiert wurde. Dies entspricht wiederum einem Gewicht von etwa drei Kilogramm.
Wenn ein Muslim nun Reis gibt oder ein anderes Grundnahrungsmittel seines Landes, dann genügt ihm dies nach der richtigen Auffassung der Gelehrten, auch wenn dieses spezielle Grundnahrungsmittel nicht explizit im Ĥadīth erwähnt wurde. Es ist nichts falsch daran, diese Menge an Nahrungsmittel in Kilogramm auszugeben und zwar in drei Kilogramm.
Zakāt al-Fitr muss im Namen eines jeden Muslim ausgegeben werden, egal ob jung oder alt, männlich oder weiblich, frei oder Sklave. Im Hinblick auf ein Fötus, so ist es nach dem Konsens der Gelehrten nicht zwingend notwendig, für ihn den Zakāt al-Fitr zu entrichten, doch es ist wünschenswert (Muştaĥabb), denn ’Uthmān – Allahs Wohlgefallen auf ihm – tat dies auch.
Es ist auch zwingend notwendig, es vor dem ’Īd-Gebet zu entrichten. Es ist jedoch nicht erlaubt, es bis auf nach dem ’Īd-Gebet zu verzögern. Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, wenn es bereits ein oder zwei Tage vor dem ’Īd entrichtet wird. Es ist auch bekannt, dass der früheste Zeitpunkt, um den Zakāt al-Fitr zu entrichten, nach der richtigen Auffassung der Gelehrten, die Nacht des 28. Ramadan ist, weil der Monat ja neunundzwanzig oder dreißig Tage haben kann. Auch die Gefährten des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – haben stets ein oder zwei Tage vor dem ’Īd ihr Zakāt al-Fitr entrichtet.
Diejenigen, die ein Anrecht auf Zakāt al-Fitr haben, sind die Armen und Bedürftigen. Es wurde überliefert, dass Ibn Abbāş – Allahs Wohlgefallen auf ihm – sagte: „Allahs Gesandter – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat den Zakāt al-Fitr vorgeschrieben als Reinigung für den Fastenden von Nichtigem und Obszönem und als Speisung für die Armen. Wer es vor dem ’Īd-Gebet entrichtet, für den ist es angenommene Zakāt, und wer es nach dem Gebet entrichtet, für den ist es eine Spende (Şadaqah) wie andere.“ Dies wurde von Abu Dawūd verzeichnet und von al-Albānī in Şaĥīĥ Abi Dawūd als gut (Ĥaşan) eingestuft.
Es ist nach dem Großteil der Gelehrten nicht erlaubt, den Wert des Zakāt al-Fitr in Geld auszuzahlen; diese Sichtweise fundiert auf starke Beweise. Vielmehr muss es in Form von Nahrungsmittel entrichtet werden, da der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – und seine Gefährten – Allahs Wohlgefallen auf sie alle – dies so getan haben. Dies ist auch die Ansicht der Mehrheit der Ummah.
Wir bitten Allah, uns und alle Muslime dazu zu bringen, ihre Religion richtig zu verstehen und sich an ihr standhaft festzuhalten. Und möge Er uns zum Rechten Weg leiten, denn Er ist der Großzügigste und Gütigste.
Wann, wie und an wem muss Zakāt al-Fitr entrichtet werden?
Antwort:
Gepriesen sei Allah.
Es ist über den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – authentisch überliefert worden, dass er den Muslimen den Zakāt al-Fitr mit einem Scheffel (Şā’) Dattel, oder einem Scheffel Gerste bemessen hat. Er hat damit befohlen, dass es entrichtet werden muss, bevor die Menschen zum ’Id-Gebet aufbrechen.
Es ist in beiden Şaĥīĥ-Büchern der Ĥadīth von Abu Şa’īd al-Chudrī – Allahs Wohlgefallen auf ihm – überliefert worden, der gesagt hat: „Wir gaben zu Lebzeiten des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – ein Şā’ Nahrungsmittel oder ein Şā’ Gerste, ein Şā’ Datteln oder ein Şā’ Rosinen als Zakāt al-Fitr.“
Einige Gelehrten haben das Wort „Nahrungsmittel“ (Ta’ām) in diesem Ĥadīth als Bezugnahme auf Weizen ausgelegt, andere wiederum als Synonym für das Grundnahrungsmittel eines Landes, egal um was es sich dabei handelt, ob um Weizen, Mais, Hirse, Rosinen oder ähnliches.
Dies ist auch die richtige Auffassung, denn die Zakah ist eine Hilfe der Reichen an die Armen. Und ein Muslim muss nicht mit etwas anderem helfen als mit dem Grundnahrungsmittel seines Landes. Zweifellos ist Reis das Grundnahrungsmittel im Land der beiden Heiligtümer (Saudi-Arabien) und gehört zu den guten und wertvollen Lebensmitteln. Und Reis ist besser als Gerste, die hier im Text erwähnt wurde. Daher ist es nicht falsch, wenn Reis als Zakāt al-Fitr ausgegeben wird.
Das, worauf in jedem Fall geachtet werden muss ist, dass jegliche Art an Grundnahrungsmitteln in der Menge von einem Şā’ ausgegeben werden muss, so wie es auch der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – getan hat. Und ein Şā’ entspricht einer Menge vier mit beiden Händen geschöpften Menge an Nahrungsmittel, so wie es in al-Qāmūş (arabisches Lexikon) definiert wurde. Dies entspricht wiederum einem Gewicht von etwa drei Kilogramm.
Wenn ein Muslim nun Reis gibt oder ein anderes Grundnahrungsmittel seines Landes, dann genügt ihm dies nach der richtigen Auffassung der Gelehrten, auch wenn dieses spezielle Grundnahrungsmittel nicht explizit im Ĥadīth erwähnt wurde. Es ist nichts falsch daran, diese Menge an Nahrungsmittel in Kilogramm auszugeben und zwar in drei Kilogramm.
Zakāt al-Fitr muss im Namen eines jeden Muslim ausgegeben werden, egal ob jung oder alt, männlich oder weiblich, frei oder Sklave. Im Hinblick auf ein Fötus, so ist es nach dem Konsens der Gelehrten nicht zwingend notwendig, für ihn den Zakāt al-Fitr zu entrichten, doch es ist wünschenswert (Muştaĥabb), denn ’Uthmān – Allahs Wohlgefallen auf ihm – tat dies auch.
Es ist auch zwingend notwendig, es vor dem ’Īd-Gebet zu entrichten. Es ist jedoch nicht erlaubt, es bis auf nach dem ’Īd-Gebet zu verzögern. Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, wenn es bereits ein oder zwei Tage vor dem ’Īd entrichtet wird. Es ist auch bekannt, dass der früheste Zeitpunkt, um den Zakāt al-Fitr zu entrichten, nach der richtigen Auffassung der Gelehrten, die Nacht des 28. Ramadan ist, weil der Monat ja neunundzwanzig oder dreißig Tage haben kann. Auch die Gefährten des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – haben stets ein oder zwei Tage vor dem ’Īd ihr Zakāt al-Fitr entrichtet.
Diejenigen, die ein Anrecht auf Zakāt al-Fitr haben, sind die Armen und Bedürftigen. Es wurde überliefert, dass Ibn Abbāş – Allahs Wohlgefallen auf ihm – sagte: „Allahs Gesandter – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat den Zakāt al-Fitr vorgeschrieben als Reinigung für den Fastenden von Nichtigem und Obszönem und als Speisung für die Armen. Wer es vor dem ’Īd-Gebet entrichtet, für den ist es angenommene Zakāt, und wer es nach dem Gebet entrichtet, für den ist es eine Spende (Şadaqah) wie andere.“ Dies wurde von Abu Dawūd verzeichnet und von al-Albānī in Şaĥīĥ Abi Dawūd als gut (Ĥaşan) eingestuft.
Es ist nach dem Großteil der Gelehrten nicht erlaubt, den Wert des Zakāt al-Fitr in Geld auszuzahlen; diese Sichtweise fundiert auf starke Beweise. Vielmehr muss es in Form von Nahrungsmittel entrichtet werden, da der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – und seine Gefährten – Allahs Wohlgefallen auf sie alle – dies so getan haben. Dies ist auch die Ansicht der Mehrheit der Ummah.
Wir bitten Allah, uns und alle Muslime dazu zu bringen, ihre Religion richtig zu verstehen und sich an ihr standhaft festzuhalten. Und möge Er uns zum Rechten Weg leiten, denn Er ist der Großzügigste und Gütigste.